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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
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Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Die Projektentwicklung von Immobilien, ferner die Grundstücks-, Wohnungs- und Darlehensvermittlung gem. § 34 c GewO, die Hausverwaltung, das Bewachungsgewerbe gem. § 34 a GewO, die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, der Betrieb eines Reisebüros, die Vermittlung von Ferienhäusern, des weiteren Transporte mit Kraftfahrzeugen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bayern ABS Projektentwicklung GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 02.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Widerspruchsfrist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntmachung wurde am 14.04.2026 vom Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
IN 1221/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Bayern ABS Projektentwicklung GmbH, Rothenburger Straße 166a, 90439 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Sezer Derya Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 26880 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.04.2026
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