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Die Vermietung und Verpachtung von Gewerbe- und Büroräumen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBG GmbH in Nürnberg war vorläufig eingestellt worden. Mit Beschluss vom 10.02.2026 hatte das Amtsgericht Nürnberg die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 21 InsO angeordnet. Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 10.04.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, hebt das Gericht mit Beschluss vom selben Tag die angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung sowie die weiteren angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO auf. Das Verfahren ist damit in diesem Schritt beendet bzw. die vorläufigen Maßnahmen sind aufgehoben.
Originalbekanntmachung
IN 92/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. BBG GmbH, Frauentorgraben 5, 90443 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Bernardo Glenda Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 30849 - Schuldnerin - | Nachdem die antragstellende Gläubigerin am 10.04.2026 die Hauptsache für erledigt erklärt hat, wird die mit Beschluss vom 10.02.2026 angeordnete einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung gem. § 21 InsO aufgehoben. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 10.04.2026
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