Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
CRYOFROST GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 35680
EUID
DED3310V.HRB35680
Insolvenzgericht
Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 486/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Norbert Reich
Adresse
Nordostpark 45, 90411 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Studios mit Kälteanwendung, inkl. Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der CRYOFROST GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Markus Christian Kurt Schöllmann vertreten. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Norbert Reich. Im Verfahren sind Forderungen angemeldet worden, deren Gesamthöhe 79.540,54 EUR beträgt. Für diese festgestellten Forderungen steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden. Es wird die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 InsO) geprüft. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 23.06.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen, Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung vorzulegen. Die Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 4.735,12 € bei der Landesjustizkasse Bamberg vorgeschossen wird.
Originalbekanntmachung
26.02.2026
IN 486/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26...
IN 486/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.02.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
IN 486/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 79.540,54 EUR steht kein Betrag zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
IN 486/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsi...
IN 486/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
- Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 23.06.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.735,12 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
Originalbekanntmachung
12.05.2026
IN 486/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Norbert Reich, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die...
IN 486/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
CRYOFROST GmbH, Bayreuther Straße 27 a, 90409 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schöllmann Markus Christian Kurt
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35680
- Schuldnerin -
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Norbert Reich, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 20.02.2026.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.05.2026
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