Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 35802

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Insolvenzprofil

Curameo AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Hersbrucker Str. 23, 91244 Reichenschwand
Handelsregister
Nürnberg, HRB 35802
EUID
DED3310V.HRB35802

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 572/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Patrick Meyerle
Adresse
Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg
Telefon
+49(911)999099-0
Fax
+49(911)999099-50

Gegenstand des Unternehmens

Die Verarbeitung von Rohstoffen (Ingredients) für Nahrungsmittel, die Herstellung und der Vertrieb von Lebensmitteln und Getränken.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Nürnberg hat am 10.04.2026 über den Antrag der Curameo AG auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens ist vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Rechtsanwalt Patrick Meyerle ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, das Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen sowie Forderungen auf ein Verfahrenskonto einzuziehen. Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Gläubigern ist die Aufrechnung untersagt. Dem Schuldner wird untersagt, bewegliche Gegenstände an Gläubiger mit Aus- oder Absonderungsrechten herauszugeben. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

10.04.2026

IN 572/26 In dem Verfahren über den Antrag d. Curameo AG, Hersbrucker Straße 23, 91244 Reichenschwand, vertreten durch den Vorstand Fürst Mario Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 35802 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird am 10.04.2026 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Patrick Meyerle, Ostendstraße 100, 90482 Nürnberg, Telefon: +49(911)999099-0, Telefax: +49(911)999099-50. wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besit...

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