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Insolvenzprofil
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- Die Verarbeitung, die Herstellung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen und Medien aller Art einschließlich der Erbringung von Mediendienstleistungen sowie alle mit diesem Unternehmensgegenstand direkt oder indirekt verbundenen Tätigkeiten; - der Handel mit Büchern, Brennholz und Accessoires in Bezug auf Heizen mit Holz, der Handel mit Balkonen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der dvn media GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Leicht, ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 14.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 04.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Die Bekanntmachung wurde am 16.04.2026 vom Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
IN 1374/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. dvn media GmbH, Brunecker Straße 98, 90461 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Leicht Dieter Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 31414 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 14.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.04.2026
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