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Insolvenzprofil
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Der Betrieb eines Sicherheitsdienstes. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind damit nicht Gegenstand des Unternehmens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ELITE SECURITY GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Im Verfahren sind gewöhnliche Insolvenzforderungen nachträglich angemeldet worden, die in der Insolvenztabelle unter den Tabellenblattnummern 18 bis 24 geführt werden. Ursprünglich war für den 12.03.2026 ein Termin zur Prüfung dieser Forderungen anberaumt worden. Dieser Termin ist jedoch mit Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.04.2026 aufgehoben worden. Die Prüfung der Forderungen erfolgt stattdessen weiterhin im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 28.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
IN 358/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. ELITE SECURITY GmbH, Behaimstraße 7, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Sadler Enrico Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36198 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18 - 24 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 12.03.2026
Originalbekanntmachung
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