Antragsverfahren Bayern HRB 8004

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Insolvenzprofil

GL Betriebsverwaltungs- und Handels-GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstr. 23, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Handelsregister
Nürnberg, HRB 8004
EUID
DED3310V.HRB8004

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 222/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

der Großhandel mit Heizungs- und Sanitärbedarf sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, die Übernahme der persönlichen Haftung, Vertretung und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften; ferner die Erbringung von Verwaltungs- und Vertriebsdienstleistungen für andere Gesellschaften.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Antrag der GL Betriebsverwaltungs- und Handels-GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg einzureichen.

Originalbekanntmachung

27.05.2026

IN 222/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. GL Betriebsverwaltungs- und Handels-GmbH, Bahnhofstraße 23, 92318 Neumarkt i.d.OPf., vertreten durch die Geschäftsführerinnen Baumgärtel Doris, geb. Forster, Burkhart Nicole, geb. Baumgärtel und Dürr Nadine Anne, geb. Baumgärtel und den persönlich haftenden Gesellschafter Baumgärtel Herbert Roland Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8004 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte SLD Schmid Lindheim Dirmeier PartGmbB, Ladehofstraße 28, 93049 Regensburg, Gz.: 00044(2)-26 SP-zm auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110...

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