Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Erfassung, Verarbeitung, Aufbereitung und Analyse von Informationen sowie der Betrieb eines Verlags, der Handel mit Verlagserzeugnissen, die Herstellung, der Vertrieb und die Verteilung von Druckerzeugnissen aller Art, das damit im Zusammenhang stehende Marketing, ferner Entwicklung, Erwerb, Veräußerung, Vergabe, Verwertung und Vermittlung von Marken, Patenten und Lizenzen im In- und Ausland. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hofmann infocom GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Dr. Jochen Brinkmann hat beschlossen, die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 08.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn einsehbar.
Originalbekanntmachung
35 IN 44/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hofmann infocom GmbH c/o Navigator Capital GmbH, z. Hd. Dr. Jochen Brinkmann, Königsalle 92a, 40212 Düsseldorf (AG Nürnberg, HRB 27540), vertr. d.: Dr. Jochen Brinkmann, Ehrenstr. 19, 40479 Düsseldorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.05.2024 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gifhorn, 25.03.2024
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.