Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 15245

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Insolvenzprofil

Horst Fürst Tank und Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Münchener Str. 55, 91154 Roth
Handelsregister
Nürnberg, HRB 15245
EUID
DED3310V.HRB15245

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 615/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb einer Handelsvertretung, eines Einzelhandels mit für Tankstellen typischen Verkaufsprodukten, eines Imbiß, einer Autoaschanlage, Durchführung von Kfz-Serviceleistungen und Kfz- Reparaturen und insbesondere der Betrieb einer oder mehrerer Tankstellen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horst Fürst Tank und Service GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 02.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

IN 615/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Horst Fürst Tank und Service GmbH, Münchener Straße 55, 91154 Roth, vertreten durch den Geschäftsführer Fürst Horst Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 15245 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der bis 12.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.04.2026

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