Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 30933

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Insolvenzprofil

KoTrans GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Grünewaldstr. 1, 90408 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 30933
EUID
DED3310V.HRB30933

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 53/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwältin Nadine Kohler

Gegenstand des Unternehmens

Der Transport von Waren aller Art, ausgenommen Gefahrguttransporte und andere genehmigungspflichtige Transporte.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der KoTrans GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Klaus Kohari, ist nach Abhaltung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Quote auf die Insolvenzforderungen beträgt 2,48 %. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge aus dem Insolvenzbeschlag über das Vermögen des Herrn Dieter Klaus Kohari (Az. 40 IK 358/23 beim Amtsgericht Offenburg) angeordnet. Mit dieser Nachtragsverteilung wird die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Kohler beauftragt. Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Gegen die Aufhebung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Fristen beginnen mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

09.04.2026

IN 53/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KoTrans GmbH, Grünewaldstraße 1, 90408 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Kohari Dieter Klaus Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 30933 - Schuldnerin - Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Quote auf die Insolvenzforderungen: 2,48 % Der Insolvenzbeschlag bleibt für etwaige Quotenzahlungen aus den festgestellten Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Dieter Klaus Kohari beim Amtsgericht Offenburg, Az.40 IK 358/23, aufrechterhalten. Gleichzeitig wird die Nachtragsverteilung der Erstattungsbeträge hieraus angeordnet (§ 203 InsO). Mit der Nachtragsverteilung wird die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Nadine Kohler beauftragt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Anordnung der Nachtragsverteilung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Besch...

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