Antragsverfahren Bayern HRB 39882

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Insolvenzprofil

Löffler Grundbesitz Mittelfranken GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Sommerleite 2, 91126 Kammerstein
Handelsregister
Nürnberg, HRB 39882
EUID
DED3310V.HRB39882

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1598/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Handel mit Immobilien aller Art, insbesondere in der Region Mittelfranken, die Beschaffung von Grundbesitz aller Art, die Grundstücksverwertung, die Vermittlung des Abschlusses oder Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume sowie die Projektentwicklung von Grundstücken, gewerblichen Räumen und Wohnräumen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Antrag der Löffler Grundbesitz Mittelfranken GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Nürnberg einzureichen.

Originalbekanntmachung

07.04.2026

IN 1598/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Löffler Grundbesitz Mittelfranken GmbH, Sommerleite 2, 91126 Kammerstein, vertreten durch den Geschäftsführer Löffler Jörg Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39882 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nach...

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