Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MYNXG Technology GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 36279
EUID
DED3310V.HRB36279
Insolvenzgericht
Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IE 1562/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
Die Bereitstellung von Informationstechnik-Produkten und -Dienstleistungen, insbesondere für die Mobilfunkindustrie und alle verwandten Arbeitsbereiche, insbesondere: Unternehmensberatung für Mobilfunkindustrie; Dienstleistungen für hochwertige Ingenieurdienstleistungen, insbesondere Systemdesign und Projektmanagement; Design Service für mobile Lösungen im Bereich Infrastruktur und Endgeräte; Dienstleistungen, IP und Produkte für das IoT (Internet of Things (Internet der Dinge)), insbesondere IoT-Gebäudeautomation, IoT-Automatisierung sowie Industrie 4.0.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYNXG Technology GmbH ist anhängig. Im Rahmen des Verfahrens ist der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl bestellt. Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden gemäß Antrag vom 13.05.2025 festgesetzt. Die Festsetzung der Beträge einschließlich Umsatzsteuer erfolgt gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zur Veröffentlichung. Gegen die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Zudem wird über die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 17.03.2026 im schriftlichen Verfahren entschieden. Beteiligten steht es frei, bis zum 07.04.2026 schriftlich Widerspruch gegen die Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht einzulegen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
15.05.2025
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 13.05.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 11.06.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14....
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Gericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 13.05.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 11.06.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 14.05.2025
Originalbekanntmachung
20.06.2025
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.05.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Ge...
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 13.05.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 18.06.2025
Originalbekanntmachung
25.02.2026
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
For...
IE 1562/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MYNXG Technology GmbH, Neumeyerstraße 28-34, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Möller Bernhard Franz
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 36279
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer PartmbB, Am Stadtpark 2, 90409 Nürnberg, Gz.: 00529/21 67 / 24
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1. Die Prüfung der bis 17.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.02.2026
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