Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Officewelt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 16658
EUID
DED3310V.HRB16658
Insolvenzgericht
Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 833/23
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Kubusch Alexander
Adresse
Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
der Vertrieb von Büroartikeln und -ausstattungen sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, der Handel mit Hygieneprodukten und in Verbindung stehende Tätigkeiten sowie der Handel mit Angelgeräten und den damit in Verbindung stehenden Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Officewelt GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich, ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet.
Originalbekanntmachung
22.07.2025
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 17.07.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 19.08.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.07.2025
Originalbekanntmachung
22.07.2025
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 42-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Wider...
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 42-48 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.08.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.07.2025
Originalbekanntmachung
27.08.2025
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Norbert Reich, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.07.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwe...
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Norbert Reich, Nordostpark 45, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 17.07.2025.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 26.08.2025
Originalbekanntmachung
02.04.2026
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellun...
IN 833/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Officewelt GmbH, Großreuther Straße 113, 90425 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Böhm Mark Daniel Erich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 16658
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 914/23 cho
Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.04.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.