Antragsverfahren Bayern HRB 39293

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Insolvenzprofil

OLA TRANSPORTE UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Weißenburger Str. 150, 90451 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 39293
EUID
DED3310V.HRB39293

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1795/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

die Durchführung von Transporten mit Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der OLA TRANSPORTE UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Nürnberg wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Das Registergericht Amtsgericht Nürnberg hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung am 20.04.2026.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

IN 1795/25 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. OLA TRANSPORTE UG (haftungsbeschränkt), Weißenburger Straße 150, 90451 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Olaru Bogdan Ionel Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39293 - Schuldnerin - Geschäftszweig/Beschäftigung: die Durchführung von Transporten mit Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öff...

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