Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 39582
EUID
DED3310V.HRB39582
Insolvenzgericht
Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 978/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung, die Verwaltung und Verwertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien in Deutschland und Österreich und von Beteiligungen, die Übernahme von Bauträgertätigkeiten und Treuhandtätigkeiten im Rahmen einer Tätigkeit als Bauträger oder Baubetreuer, ferner die Beteiligung an Unternehmen jeder Art und jeder Rechtsform, die treuhänderische Verwaltung von fremden Immobilienvermögen, auch die Gewährung unternehmerischer Beteiligung zwecks Kapitalbeschaffung und jede sonstige Tätigkeit, die dem Unternehmenszweck förderlich ist. Die Erbringung von Finanzdienstleistungen im Sinne des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) oder die Betätigung als Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH ist beim Amtsgericht Nürnberg anhängig. Die Schuldnerin wird durch die Geschäftsführer Marco Pasquale Altomari und Martin Neumann vertreten. Verfahrensbevollmächtigter ist Rechtsanwalt Alexander Kubusch. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, hat den Geschäftsbetrieb vorläufig fortgeführt. Im Berichtstermin am 17.01.2024 wurde die Zustimmung zur Fortführung des Unternehmens sowie zur Veräußerung im Ganzen beantragt; ein Insolvenzplan wird nicht erstellt und kein Gläubigerausschuss bestellt. Das Gericht hat die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt. Zudem wurde die Vergütung eines Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses (Bundesagentur für Arbeit) festgesetzt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 14.06.2024 bestand.
Originalbekanntmachung
08.01.2024
IN 978/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
|
Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 17.01.2024, 11:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Das Unternehmen der Schuldnerin wird vorläufig fortgeführt, die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, den
Geschäftsbetrieb einzustellen.
- Ein Insolvenzplan wird nicht erstellt.
- Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt.
- Der Veräußerung des Unternehmens im Ganzen auch an besonders Interessierte wird zugestimmt
- Die Verwalterin wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen ode...
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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Die Insolvenzverwalterin bittet im Berichtstermin am Mittwoch, 17.01.2024, 11:00 Uhr, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, Nürnberg, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
- Das Unternehmen der Schuldnerin wird vorläufig fortgeführt, die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, den
Geschäftsbetrieb einzustellen.
- Ein Insolvenzplan wird nicht erstellt.
- Ein Gläubigerausschuss wird nicht bestellt.
- Der Veräußerung des Unternehmens im Ganzen auch an besonders Interessierte wird zugestimmt
- Die Verwalterin wird ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen Vergleich oder einen Schiedsvertrag zu schließen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 08.01.2024
Originalbekanntmachung
22.04.2024
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 15.04.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 16.05.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung der vorläufigen Insolvenzverwalterin vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 16.04.2024
Originalbekanntmachung
28.05.2024
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IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds vom 24.04.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 17.06.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetz...
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IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
|
Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Gläubigerausschussmitglieds vom 24.04.2024 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 17.06.2024 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.05.2024
Originalbekanntmachung
28.05.2024
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38,65,88-98 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die For...
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 38,65,88-98 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.05.2024
Originalbekanntmachung
04.06.2024
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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Die Vergütung samt Zuschlägen und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 15.04.20...
IN 978/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
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Die Vergütung samt Zuschlägen und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Elske Fehl-Weileder, Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom 15.04.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.06.2024
Originalbekanntmachung
27.06.2024
IN 978/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 24.04.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortige...
IN 978/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführer Altomari Marco Pasquale und Neumann Martin
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 39582
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Kubusch Alexander, Nordostpark 7 - 9, 90411 Nürnberg, Gz.: 1082/23 ku
Die Vergütung des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses Bundesagentur für Arbeit wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Die Festsetzung der Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des vorläufigen Gläubigerausschusses vom 24.04.2024.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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