Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
SeniMondo Onnis GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Fürther Straße 6, 90429 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 7676
EUID
DED3310V.HRB7676
Insolvenzgericht
Gericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 468/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Onnis Paolo
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes, der Betrieb einer Tagesstätte und die Durchführung von Hauskrankenpflegediensten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SeniMondo Onnis GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Fürth ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 01.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Zudem wurde ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 17.07.2024 wurde in vollem Umfang bewilligt, da der Betrag angemessen ist und das Verfahren länger als sechs Monate dauert. Gegen die Entscheidung zur Vorschussfestsetzung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
26.01.2024
IN 468/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeniMondo Onnis GmbH, Meißener Straße 49, 90522 Oberasbach, vertreten durch den Geschäftsführer Onnis Paolo
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7676
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 87-122 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 26.01.2024
Originalbekanntmachung
22.07.2024
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 468/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeniMondo Onnis GmbH, Meißener Straße 49, 90522 Oberasbach, vertreten durch den Geschäftsführer Onnis Paolo
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7676
- Schuldnerin -
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Es wurde ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe
Mit Schriftsatz vom 17.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter den vorstehend bewilligten Vorschuss.
Die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert und in nächster Zeit nicht abgeschlossen werden kann (§ 9 ...
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
IN 468/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
SeniMondo Onnis GmbH, Meißener Straße 49, 90522 Oberasbach, vertreten durch den Geschäftsführer Onnis Paolo
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 7676
- Schuldnerin -
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Es wurde ein weiterer Vorschuss auf die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Gründe
Mit Schriftsatz vom 17.07.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter den vorstehend bewilligten Vorschuss.
Die Zustimmung zur Entnahme des Vorschusses erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der beanspruchte Betrag angemessen ist und das Verfahren nunmehr länger als sechs Monate andauert und in nächster Zeit nicht abgeschlossen werden kann (§ 9 InsVV).
Mit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.
Dem Antrag war daher stattzugeben.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 22.07.2024
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