Schlusstermin Bayern HRB 8336

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

SSC Stapler Center GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein
Handelsregister
Nürnberg, HRB 8336
EUID
DED3310V.HRB8336

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 849/20
Phase
Schlusstermin

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Manuel Ast
Adresse
Archivstraße 3, 90408 Nürnberg

Gegenstand des Unternehmens

der Vertrieb von Investitionsgütern sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich der Wartung und Reparatur von Flurförderfahrzeugen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SSC Stapler Center GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manuel Ast hat einen Zuschlag zur Regelvergütung in Höhe von 50 % beantragt, begründet durch die Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung und die übertragende Sanierung des Betriebs. Das Gericht hat die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen des Insolvenzverwalters vorgenommen. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 23-29) geprüft. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 454.091,58 EUR steht ein Massebestand von 74.790,56 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 04.06.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände vorzubringen. Die Schlussanhörung ersetzt den mündlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.

Originalbekanntmachung

23.02.2026

IN 849/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SSC Stapler Center GmbH, Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Reinhold Otto Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8336 - Schuldnerin - 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 23 - 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 23.02.2026

Originalbekanntmachung

18.03.2026

IN 849/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SSC Stapler Center GmbH, Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Reinhold Otto Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8336 - Schuldnerin - beabsichtigt das Gericht, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 03.02.2026 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören. Der Insolvenzverwalter hat einen Zuschlag auf die Regelvergütung in Höhe von 50 % beantragt. Begründet wurde der Zuschlag für seine Tätigkeiten wie folgt: - Betriebsfortführung nach Insolvenzeröffnung - Übertragende Sanierung des Betriebs Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 15.04.2026 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Nürnberg - Insol...

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 849/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SSC Stapler Center GmbH, Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Reinhold Otto Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8336 - Schuldnerin - Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 454.091,58 EUR steht ein Betrag von 74.790,56 EUR zur Verteilung zur Verfügung. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.04.2026

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 849/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SSC Stapler Center GmbH, Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Reinhold Otto Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8336 - Schuldnerin - Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Gesamtbetrag in Abzug zu bringender Vorschuss Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolg...

Originalbekanntmachung

30.04.2026

IN 849/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. SSC Stapler Center GmbH, Zum Handwerkerhof 3, 90530 Wendelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Mayr Reinhold Otto Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 8336 - Schuldnerin - 1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 04.06.2026 - den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht v...

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