Antragsverfahren Bayern HRB 27964

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Insolvenzprofil

Visanos UG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Wagenseilstraße 35, 90482 Nürnberg
Handelsregister
Nürnberg, HRB 27964
EUID
DED3310V.HRB27964

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 1904/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

- der Vertrieb von Handelswaren, insbesondere im Bereich Nahrungsergänzungsmittel, - Serviceleistungen für Veranstaltungen, - Marketing, Photo-Design und das Betreiben einer Werbeagentur.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Nürnberg hat über den Antrag der Visanos UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Nürnberg einzureichen.

Originalbekanntmachung

27.04.2026

IN 1904/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Visanos UG (haftungsbeschränkt), Wagenseilstraße 35, 90482 Nürnberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Zilke Valentina, geb. Zilke Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 27964 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung gen...

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