Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EVW Nahstromwerk I GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach
Handelsregister
Regensburg, HRB 15039
EUID
DED3410V.HRB15039
Insolvenzgericht
Gericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 132/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Adresse
Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg
Telefon
+49(941)461030-0
E-Mail
regensburg@schwartz.in
Fax
+49(941)461030-1600
Gegenstand des Unternehmens
Produktion und Verkauf von Energie, sowie Erbringung von Dienstleistungen wie Lieferung von und Handel mit Wärme, Kälte, Dampf, Gas und elektrischem Strom und alle damit im Zusammenhang stehenden Betriebsleistungen einschließlich Beratung, Planung, Errichtung, Kauf, Pacht, Bedienung, Pflege und Wartung von dezentralen Energie- und Versorgungsanlagen sowie Leistungen hinsichtlich des Mess- und Abrechnungsdienstes, der Mess- und Regelungstechnik sowie eines Energiemanagements
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EVW Nahstromwerk I GmbH ist anhängig. Am 08.03.2024 hat das Amtsgericht Regensburg auf Antrag der Schuldnerin vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit Verfügungssperre wurde das Vermögen gesichert. Am 09.01.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Schulverband Wenzenbach in Abwicklung sowie der Gemeinde Wenzenbach wegen Schadensersatzforderungen in Höhe von 4.000,00 € an die Insolvenzmasse vorgeschlagen. Über die Zustimmung zu dieser Vereinbarung wurde im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO abgestimmt. Die Frist zur Einlegung von Einwendungen endete am 29.01.2026. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Abwicklung mit Fokus auf die Verwertung von Forderungen und der Klärung der Masseunzulänglichkeit.
Originalbekanntmachung
08.03.2024
2 IN 132/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
EVW Nahstromwerk I GmbH, Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Stierstorfer Jochen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000082-24/ME
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.03.2024 um 10:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)461030-0, Telefax: +49(941)461030-1600, Email: regensburg@schwartz.in.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolven...
2 IN 132/24
In dem Verfahren über den Antrag d.
EVW Nahstromwerk I GmbH, Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Stierstorfer Jochen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000082-24/ME
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.03.2024 um 10:25 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, Telefon: +49(941)461030-0, Telefax: +49(941)461030-1600, Email: regensburg@schwartz.in.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen;
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.03.2024
Originalbekanntmachung
09.01.2026
2 IN 132/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EVW Nahstromwerk I GmbH, Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Stierstorfer Jochen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000082-24/ME
hat der Insolvenzverwalter am 09.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 09.01.2026
Originalbekanntmachung
16.01.2026
2 IN 132/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EVW Nahstromwerk I GmbH, Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Stierstorfer Jochen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000082-24/ME
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 13.01.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu der Vereinbarung vom 30.10.2025/04.11.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Schulverband Wenzenbach in Abwicklung, vertreten durch den Abwickler erster Bürgermeister Sebastian Koch und der Gemeinde Wenzenbach wegen Schadensersatzforderung wegen Nichtumsetzung des Verbandsbeschlusses vom 22.01.2020, welche eine Vergleichszahlung in Höhe von 4.000,00 € an die Insolvenzmasse zur Abgeltung etwaiger Ansprüche aus dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Regensburg ...
2 IN 132/24
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EVW Nahstromwerk I GmbH, Hauptstraße 19, 93173 Wenzenbach, vertreten durch den Geschäftsführer Stierstorfer Jochen
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15039
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PKS Stahl & Partner mbB, Londonstraße 6, 97424 Schweinfurt, Gz.: 000082-24/ME
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 13.01.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung zu der Vereinbarung vom 30.10.2025/04.11.2025 zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Schulverband Wenzenbach in Abwicklung, vertreten durch den Abwickler erster Bürgermeister Sebastian Koch und der Gemeinde Wenzenbach wegen Schadensersatzforderung wegen Nichtumsetzung des Verbandsbeschlusses vom 22.01.2020, welche eine Vergleichszahlung in Höhe von 4.000,00 € an die Insolvenzmasse zur Abgeltung etwaiger Ansprüche aus dem Gerichtsverfahren vor dem Landgericht Regensburg (Az.: 33 0 1871/23) und anschließende Klagerücknahme unter Verzicht auf Kostenanträge vorsieht,
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.01.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstraße 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
|
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.01.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.