Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 17132

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Insolvenzprofil

GDI Global Drone Industries GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bruderwöhrdstr. 15a, 93055 Regensburg
Handelsregister
Regensburg, HRB 17132
EUID
DED3410V.HRB17132

Insolvenzgericht

Gericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 537/20
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung und Produktion von Soft- und Hardware in Bereichen der Luft- und Raumfahrttechnik, insbesondere lagestabilisierte Flugsysteme, der hiermit im Zusammenhang stehenden Technologie, Automatisierung und künstlichen Intelligenz und Infrastrukturen sowie deren Vertrieb und Vermarktung, und Erbringung von Beratungs- und Gutachterdienstleistungen sowie Vermarktung von und Handel mit Rechten in dem vorgenannten Bereich

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GDI Global Drone Industries GmbH ist beim Amtsgericht Regensburg unter dem Aktenzeichen IN 537/20 anhängig. Das Verfahren ist wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Die Einstellung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 16.12.2025 rechtskräftig geworden. Im Verfahrensverlauf war eine Gläubigerversammlung am 06.05.2024 zur Beschlussfassung über die Zustimmung zum Verzicht auf eine Stammeinlagenforderung gegen den Gesellschafter Wolfgang Hageleit in Höhe von 3.125,00 EUR geladen. Zudem beabsichtigte das Gericht im Juni 2025, über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden, wobei eine Frist zur Einwendung bis zum 07.07.2025 gesetzt wurde. Da das Verfahren jedoch bereits mit dem 16.12.2025 eingestellt ist, ist die aktuelle Phase die Einstellung des Verfahrens.

Originalbekanntmachung

18.04.2024

IN 537/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132 - Schuldnerin - Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung, von einer weiteren außergerichtlichen sowie gerichtlichen Beitreibung der nominal offenen Stammeinlagenforderung gegen den Gesellschafter der Schuldnerin, Herrn Wolfgang Hageleit in Höhe von 3.125,00 EUR abzusehen wird bestimmt auf Montag, 06.05.2024, 11:30 Uhr Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 17.04.2024

Originalbekanntmachung

10.06.2025

IN 537/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132 - Schuldnerin - Sehr geehrte Damen und Herren, Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 05.05.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist die Schuldnerin und die Gläubigerversammlung zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 07.07.2025 Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen. In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.06.2025

Originalbekanntmachung

14.07.2025

IN 537/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO sowie ggf. die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.09.2025 - den etwaigen Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensg...

Originalbekanntmachung

14.07.2025

IN 537/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Daniel Fábián, Rudolphstraße 30, 90489 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 05.05.2025. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden. Bes...

Originalbekanntmachung

23.12.2025

IN 537/20 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. GDI Global Drone Industries GmbH, Bruderwöhrdstraße 15a, 93055 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführer Scheler Tristan Tobias und Suk Jan Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17132 - Schuldnerin - Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Nürnberg Fürther Str. 110 90429 Nürnberg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 ...

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