Einstellung des Verfahrens Bayern HRB 17893

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Insolvenzprofil

Goffin Energy GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Höhenweg 12, 93413 Cham
Handelsregister
Regensburg, HRB 17893
EUID
DED3410V.HRB17893

Insolvenzgericht

Gericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 53/22
Phase
Einstellung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von modular aufgebauten Biogasanlagen, sowie Erbringung von Beratungsleistungen im Umfeld dieses Unternehmensgegenstandes

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Goffin Energy GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen Wagner hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen gestellt, der vom Gericht mit Beschluss vom 17.03.2026 festgesetzt wurde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Im weiteren Verfahrensverlauf beabsichtigte das Gericht, über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse (§ 207 Abs. 2 InsO) zu entscheiden. Hierfür wurde ein Einstellungstermin im schriftlichen Verfahren angesetzt. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Verfahrenseinstellung vorzubringen. Die Einstellung des Verfahrens unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag in Höhe von voraussichtlich 1.557,14 € bei der Landesjustizkasse Bamberg vorgeschossen wird. Das Verfahren befindet sich somit in der Phase der Vorbereitung auf die Einstellung bzw. den Schlusstermin.

Originalbekanntmachung

30.12.2025

4 IN 53/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Goffin Energy GmbH, Höhenweg 12, 93413 Cham, vertreten durch den Geschäftsführer Urban Gregor Register-Nr.: HRB 17893 - Schuldnerin - | Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen. Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.12.2025

Originalbekanntmachung

28.01.2026

4 IN 53/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Goffin Energy GmbH, Höhenweg 12, 93413 Cham, vertreten durch den Geschäftsführer Urban Gregor Register-Nr.: HRB 17893 - Schuldnerin - | Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung - Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 der Insolvenzordnung) erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.03.2026 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.557,14 €. Der Nachwe...

Originalbekanntmachung

17.03.2026

4 IN 53/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Goffin Energy GmbH, Höhenweg 12, 93413 Cham, vertreten durch den Geschäftsführer Urban Gregor Register-Nr.: HRB 17893 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.12.2025. Bei der Festsetzung der Vergütung war von ...

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