Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Betrieb eines oder mehrerer Restaurants oder Cafés, einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten, Durchführung von Veranstaltungen und Catering-Service.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Paul's Boutique Cafebar GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Regensburg. Im Verfahren ist ein endgültiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 17.03.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag Stellung zu nehmen. Zuvor erfolgte die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis 18.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
2 IN 2/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 17.03.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
2 IN 2/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Paul's Boutique Cafebar GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, D.-Martin-Luther-Straße 2, 93047 Regensburg Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11625 - Schuldnerin - Das Insolvenzgericht beabsichtigt, über den Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Die Insolvenzgläubiger erhalten die Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung zum Vergütungsantrag des endgültigen Insolvenzverwalters Stellung zu nehmen. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.