Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 17795

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Insolvenzprofil

R-SEC GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Kirchplatz 2, 93161 Sinzing
Handelsregister
Regensburg, HRB 17795
EUID
DED3410V.HRB17795

Insolvenzgericht

Gericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 55/22
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Adresse
Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg

Gegenstand des Unternehmens

Betreiben eines Hausmeisterservice, Reinigungsservice, Gebäudereinigung, Vermittlung von Geschäftskontakten, Ordnertätigkeiten, Sicherheitsdienst (§ 34 a GewO), Personenbeförderung sowie Personalvermittlung. Kurierfahrten, Schwerlasttransporte, Begleitfahrten zu Transporten, Sicherungsposten auf Straßen und Autobahnen, Pflastern und Fliesenlegen, kleine Reparaturen und Renovierungsarbeiten, Umzüge und Entrümpelungen, Gartenarbeiten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der R-SEC GmbH ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jochen Wagner hat einen Vergütungsantrag gestellt. Das Amtsgericht Regensburg hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß dem Antrag vom 30.05.2024. Bei der Berechnung wurde von einem Vermögenswert in Höhe von weniger als 10.000,00 EUR ausgegangen. Die Mindestvergütung wurde gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV festgesetzt und aufgrund der Anmeldung von 23 Gläubigern erhöht. Die Umsatzsteuer wurde in Höhe von 19 % hinzugefügt. Die Auslagenpauschale wurde gemäß § 8 Abs. 3 InsVV berechnet. Der Verwalter erhält die Erlaubnis, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

10.06.2024

2 IN 55/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. R-SEC GmbH, Kirchplatz 2, 93161 Sinzing, vertreten durch den Geschäftsführer Bognar Robert Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17795 - Schuldnerin - | Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind die Schuldnerin und die Gläubiger zu hören. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorzubringen. Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden. Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 04.06.2024

Originalbekanntmachung

09.07.2024

2 IN 55/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. R-SEC GmbH, Kirchplatz 2, 93161 Sinzing, vertreten durch den Geschäftsführer Bognar Robert Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17795 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner, Ditthornstraße 5, 93055 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalte...

Originalbekanntmachung

20.08.2025

2 IN 55/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. R-SEC GmbH, Kirchplatz 2, 93161 Sinzing, vertreten durch den Geschäftsführer Bognar Robert Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 17795 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 24-25 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 19.08.2025

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