Forderungsanmeldung Bayern HRB 20656

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

The Champions Burger Deutschland GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Alte Nürnberger Str. 28, 93059 Regensburg
Handelsregister
Regensburg, HRB 20656
EUID
DED3410V.HRB20656

Insolvenzgericht

Gericht
Regensburg
Aktenzeichen
2 IN 519/24
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Planung & Ausführung von Foodtruck Events sowie Veranstaltungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der The Champions Burger Deutschland GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Markoff Nora, ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 11.07.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

24.06.2025

2 IN 519/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. The Champions Burger Deutschland GmbH, Alte Nürnberger Str. 28, 93059 Regensburg, vertreten durch die Geschäftsführerin Markoff Nora Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 20656 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 79, 80 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Regensbu...

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