Forderungsanmeldung Bayern HRB 14073

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Insolvenzprofil

Zippel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Pommernstraße 29, 93073 Neutraubling
Handelsregister
Regensburg, HRB 14073
EUID
DED3410V.HRB14073

Insolvenzgericht

Gericht
Regensburg
Aktenzeichen
4 IN 366/22
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Arjona Claudia

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung, Verkauf, Im- und Export und Vertrieb von Maschinen, Geräten und Werkzeugen und ihren Anlagen sowie Herstellung und Handel mit medizinischen Geräten, Werkzeugen und ihren Anlagen und von medizinischer Ausrüstung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zippel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Arjona Claudia, ist beim Amtsgericht Regensburg anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 292-323) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

4 IN 366/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Zippel GmbH, Pommernstraße 29, 93073 Neutraubling, vertreten durch die Geschäftsführerin Arjona Claudia Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 14073 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 292-323 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 03.02.2026

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