Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 12047

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Autohaus Geissler GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ettersdorf 33, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
Handelsregister
Straubing, HRB 12047
EUID
DED3413V.HRB12047

Insolvenzgericht

Gericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 4/18
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Zach Johannes Dietmar

Gegenstand des Unternehmens

Einzelhandel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, der Betrieb einer Kfz-Werkstatt sowie die Autovermietung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Autohaus Geissler GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Straubing. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 20.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, den Forderungsanmeldungen bis zum 07.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch innerhalb dieser Frist erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntgabe stammt vom 26.03.2026.

Originalbekanntmachung

30.03.2026

IN 4/18 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Autohaus Geissler GmbH, Ettersdorf 33, 84066 Mallersdorf-Pfaffenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Zach Johannes Dietmar Registergericht: Amtsgericht Straubing Register-Nr.: HRB 12047 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 20.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 47 - 51 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Straubing - Insolv...

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