Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 12351

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Insolvenzprofil

NawaRo Spielbetriebs GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ludwigsplatz 26, 94315 Straubing
Handelsregister
Straubing, HRB 12351
EUID
DED3413V.HRB12351

Insolvenzgericht

Gericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 10/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

professionelle Förderung und Unterhaltung des Spielbetriebs einer Damenvolleyball-Mannschaft ohne Jugendabteilung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NawaRo Spielbetriebs GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Senft Ingrid, ist beim Amtsgericht Straubing anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 12351 eingetragen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 19.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 12.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Die Bekanntmachung wurde am 07.05.2026 vom Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

08.05.2026

IN 10/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. NawaRo Spielbetriebs GmbH, Theresienplatz 33, 94315 Straubing, vertreten durch die Geschäftsführerin Senft Ingrid Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 12351 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 19.01.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41-51 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Straubing - Insol...

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