Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Schmier & Fink UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Heidererberg 5, 94372 Rattiszell
Handelsregister
Straubing, HRB 13699
EUID
DED3413V.HRB13699
Insolvenzgericht
Gericht
Straubing
Aktenzeichen
IN 33/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Person
Hannah Klaiber
Adresse
Untermarkt 17, 82418 Murnau a. Staffelsee
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Agentur für Medien und Kommunikation
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Straubing hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schmier & Fink UG (haftungsbeschränkt) Beschluss gefasst. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet. Der Geschäftsführerin Hannah Klaiber sowie Dritten wird untersagt, über die Konten der Schuldnerin bei der Postbank zu verfügen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
13.03.2026
Az.: IN 33/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmier & Fink UG (haftungsbeschränkt), Am Heidererberg 5, 94372 Rattiszell, vertreten durch die Geschäftsführerin Klaiber Hannah
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 13699
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird Hannah Klaiber, Untermarkt 17, 82418 Murnau a. Staffelsee als Geschäftsführerin der Schuldnerin sowie Dritten untersagt, über die Konten mit der IBAN DE7001 0080 0030 4258 00 und IBAN DE82 7001 0080 0021 5008 03 bei der Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, Bundeskanzlerplatz 6, 53113 Bonn, zu verfügen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubi...
Az.: IN 33/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Schmier & Fink UG (haftungsbeschränkt), Am Heidererberg 5, 94372 Rattiszell, vertreten durch die Geschäftsführerin Klaiber Hannah
Registergericht: Amtsgericht Straubing Registergericht Register-Nr.: HRB 13699
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO) wird Hannah Klaiber, Untermarkt 17, 82418 Murnau a. Staffelsee als Geschäftsführerin der Schuldnerin sowie Dritten untersagt, über die Konten mit der IBAN DE7001 0080 0030 4258 00 und IBAN DE82 7001 0080 0021 5008 03 bei der Postbank - eine Niederlassung der Deutsche Bank AG, Bundeskanzlerplatz 6, 53113 Bonn, zu verfügen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Straubing
Kolbstr. 11
94315 Straubing
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Straubing - Insolvenzgericht - 12.03.2026
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