Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 14932

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Insolvenzprofil

Attention-Sellers GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landingstraße 28 - 30, 63739 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 14932
EUID
DED4102V.HRB14932

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 9/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab
Adresse
Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Attention-Sellers GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat die Vergütung und die Auslagen einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 19 % festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte unter Berücksichtigung der Durchführung einer Nachtragsverteilung, wobei ein Wert der nachträglich verteilten Insolvenzmasse von 3.499,46 EUR zugrunde gelegt wurde. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.05.2026

651 IN 9/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Attention-Sellers GmbH, Landingstraße 28-30, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Gökce Oguz Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 14932 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolve...

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