Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
bodo jagdberg gmbh
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Niedernberger Str. 7, 63741 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 4620
EUID
DED4102V.HRB4620
Insolvenzgericht
Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 148/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt André Zöller
Adresse
Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg
Telefon
+49 (6021) 3868330
E-Mail
zoeller@rae-ohly-zoeller.de
Fax
+49 (6021) 3868333
Gegenstand des Unternehmens
die Herstellung und der Vertrieb von Knöpfen und Accessoires, Vereinsbedarfsartikeln und der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art in der Textilindustrie, sofern dafür keine besondere Erlaubnis erforderlich ist.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der bodo jagdberg gmbh, Aschaffenburg, ist anhängig. Am 08.05.2024 hat das Amtsgericht Aschaffenburg auf Antrag der Schuldnerin vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt André Zöller zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit dieser Anordnung wurde die Verfügungsbeschränkung gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO eingeführt, sodass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam sind. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Forderungen nachträglich angemeldet und zur Prüfung vorgelegt. Für die Tabellenblattnummern 51 bis 53 endete die Widerspruchsfrist am 14.04.2026. Für die Tabellenblattnummer 54 endet die Widerspruchsfrist am 21.05.2026. Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Forderungen, gegen die innerhalb der Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
08.05.2024
613 IN 148/24
|
In dem Verfahren über den Antrag d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.05.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 3868330, Telefax: +49 (6021) 3868333, Email: zoeller@rae-ohly-zoeller.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet,...
613 IN 148/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 08.05.2024 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt André Zöller, Dämmer Tor 3, 63741 Aschaffenburg, Telefon: +49 (6021) 3868330, Telefax: +49 (6021) 3868333, Email: zoeller@rae-ohly-zoeller.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.05.2024
Originalbekanntmachung
09.09.2025
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43- 49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt...
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43- 49 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 08.09.2025
Originalbekanntmachung
18.03.2026
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51- 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt...
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51- 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 17.03.2026
Originalbekanntmachung
24.04.2026
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach A...
654 IN 148/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
bodo jagdberg gmbh, Niedernberger Straße 7, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Jagdberg Bodo, jun., Jagdberg Jacqueline, Jagdberg Knut, jun. und Jagdberg Niklas
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 4620
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Elsholz Berninger Rechtsanwälte PartG mbB, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 24/54
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.05.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 23.04.2026
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