Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 11755

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Eyemaxx Real Estate AG

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
AG
Bundesland
Bayern
Adresse
Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 11755
EUID
DED4102V.HRB11755

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IE 365/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung eigenen Vermögens sowie das Eingehen von Beteiligungen - auch Mehrheitsbeteiligungen - an Unternehmungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses, der Kanzlei Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB, festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte gemäß einem Antrag vom 28.01.2026. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidung können Rechtsbehelfe eingelegt werden. Die Frist für Beschwerde oder Erinnerung beträgt zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung.

Originalbekanntmachung

24.02.2026

651 IE 365/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Eyemaxx Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch den Vorstand Dr. Müller Michael Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 11755 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1162-21/fs/st | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, ...

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