Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 15388

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Insolvenzprofil

Groß Gastro GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hauptstraße 65, 63843 Niedernberg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 15388
EUID
DED4102V.HRB15388

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 52/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

das Betreiben von Gaststätten sowie der Handel und Vertrieb von Hygieneartikeln im Groß- und Einzelhandel.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Groß Gastro GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Klaus und Groß Petra, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 05.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

08.01.2026

654 IN 52/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Groß Gastro GmbH, Hauptstraße 65, 63843 Niedernberg, vertreten durch die Geschäftsführer Groß Klaus und Groß Petra Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15388 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 17- 22 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Aschaffenburg - Insolv...

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