Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HK Abwicklungsgesellschaft GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ostring 1, 63762 Großostheim
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 863
EUID
DED4102V.HRB863
Insolvenzgericht
Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 299/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Christoph Berninger
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von Metall-Präzisionswerkstätten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HK Abwicklungsgesellschaft GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Christoph Berninger hat die Schlussrechnung sowie den Vergütungsantrag eingereicht. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg zur Einsicht niedergelegt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 24.02.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Stellungnahmen zum Vergütungsantrag schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Mit Zustimmung des Gerichts wird die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Vor Berichtigung der restlichen Verfahrenskosten stehen 177.239,50 € Teilungsmasse zur Verfügung, zu berücksichtigen sind 638.345,80 € Forderungen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
14.01.2026
654 IN 299/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HK Abwicklungsgesellschaft GmbH, Ostring 1, 63762 Großostheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kunze Frank
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 863
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - erhoben werden.
Einwendungen sind ...
654 IN 299/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
HK Abwicklungsgesellschaft GmbH, Ostring 1, 63762 Großostheim, vertreten durch den Geschäftsführer Kunze Frank
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 863
- Schuldnerin -
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.02.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung, das Schlussverzeichnis und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2026
Originalbekanntmachung
19.01.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HK ABwicklungsgesellschaft GmbH, Ostring 1, 63762 Großostheim findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlußverteilung statt. Verfügbar sind vor Berichtigung der restlichen Verfahrenskosten 177.239,50 € Teilungsmasse, zu berücksichtigen sind 638.345,80 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg - Insolvenzgericht - , Zimmer 5.108 (1. Obergeschoss), Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt
Eingereicht von dem Insolvenzverwalter Christoph Berninger
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht
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