Berichts- und Prüfungstermin Bayern HRB 16052

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Insolvenzprofil

K.SEM BAU UG (haftungsbeschränkt),

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Im Kalkofen 2, 63776 Mömbris
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 16052
EUID
DED4102V.HRB16052

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 396/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin

Gegenstand des Unternehmens

der Einbau von genormten Baufertigteilen, Trockenbau, Bodenverlegung, Abbruch und Entrümplung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der K.SEM BAU UG (haftungsbeschränkt) ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

654 IN 396/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. K.SEM BAU UG (haftungsbeschränkt), Im Kalkofen 2, 63776 Mömbris, vertreten durch die Geschäftsführerin Rosenberger Kerstin Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 16052 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9- 13 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Aschaffenburg ...

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