Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 11986

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Insolvenzprofil

MHMedical Tec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Babenhäuser Straße 45, 63762 Großostheim
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 11986
EUID
DED4102V.HRB11986

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 269/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Lüddeke Benjamin

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung und der Vertrieb von medizinischen Produkten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MHMedical Tec GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Lüddeke Benjamin, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Das Verfahren ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 28.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf dieser Frist als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntmachung stammt vom 31.03.2026.

Originalbekanntmachung

31.03.2026

651 IN 269/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. MHMedical Tec GmbH, Babenhäuser Straße 45, 63762 Großostheim, vertreten durch den Geschäftsführer Lüddeke Benjamin Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 11986 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 21.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 94, erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht ...

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