Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 12551

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Miller Automobile GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Römerstraße 111, 63785 Obernburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 12551
EUID
DED4102V.HRB12551

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 372/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

der Im- und Exporthandel mit Kraftfahrzeugen und Zubehörteilen und Warenaustausch von Wirtschaftsgütern aller Art, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Miller Automobile GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 10.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 17.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch innerhalb dieser Frist erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Die Bekanntgabe stammt vom 20.03.2026.

Originalbekanntmachung

07.07.2025

651 IN 372/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Miller Automobile GmbH, Römerstraße 111, 63785 Obernburg, vertreten durch den Geschäftsführer Miller Andreas Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 12551 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Friedrich Elsholz, Agathaplatz 1, 63739 Aschaffenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: I. Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzste...

Originalbekanntmachung

25.03.2026

651 IN 372/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Miller Automobile GmbH, Römerstraße 111, 63785 Obernburg, vertreten durch den Geschäftsführer Miller Andreas Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 12551 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 10.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 13 & 14, erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht...

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