Aufhebung des Verfahrens Bayern HRB 15152

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Insolvenzprofil

Panorama Residenz Ostparkstraße GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Glockenturm 1, 63814 Mainaschaff
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 15152
EUID
DED4102V.HRB15152

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 146/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Petri Igor
Adresse
Kleine Bockenheimer Straße 18a, 60313 Frankfurt

Gegenstand des Unternehmens

ist Erwerb und die Veräußerung und die Belastung von Immobilien.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Panorama Residenz Ostparkstraße GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer von Krockow Benjamin, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Das Verfahren ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Originalbekanntmachung

09.04.2026

651 IN 146/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Panorama Residenz Ostparkstraße GmbH, Am Glockenturm 1, 63814 Mainaschaff, vertreten durch den Geschäftsführer von Krockow Benjamin Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 15152 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Petri Igor, Kleine Bockenheimer Straße 18a, 60313 Frankfurt, Gz.: Ins-65/23-IP | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aschaffenburg Erthalstr. 3 63739 Aschaffenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet ...

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