Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 14689
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Insolvenzprofil
Publikat GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bauhofstraße 30, 63762 Großostheim
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 14689
EUID
DED4102V.HRB14689
Insolvenzgericht
Gericht
Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 707/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Stefan Meyer
Adresse
Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Kleidung, Schuhen, Sport- und Outdoorartikeln sowie die Herstellung und der Vertrieb von Printmedien und Graffiti-Produkten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Publikat GmbH ist am 01.01.2024 durch das Amtsgericht Bielefeld eröffnet worden. Ursprünglich wurde die Eröffnung wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beschlossen. Durch Berichtigung vom 18.01.2024 wurde festgestellt, dass zutreffenderweise nur der Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorlag. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Meyer ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin und ein Prüfungstermin sind für den 18.03.2024 angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 26.02.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
02.01.2024
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 707/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 14689 eingetragenen Publikat GmbH, Bauhofstr. 30, 63762 Großostheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beatrice Mackenroth,
Geschäftszweig: Vertrieb von Kleidung, Schuhen, Sport- und Outdoorartikeln sowie die Herstellung und der Vertrieb von Printmedien etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten d...
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 707/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 14689 eingetragenen Publikat GmbH, Bauhofstr. 30, 63762 Großostheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beatrice Mackenroth,
Geschäftszweig: Vertrieb von Kleidung, Schuhen, Sport- und Outdoorartikeln sowie die Herstellung und der Vertrieb von Printmedien etc.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.10.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stefan Meyer, Ostertorstr. 7, 32312 Lübbecke.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 13.02.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 08.11.2023 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröfnungsverfahren beendet. Es wird ein neuer vorläufiger Gläubigerausschuss eingesetzt. Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Bundesagentur für Arbeit, Hansastraße 33, 32049 Herford
Allianz Trade, Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg
AREAL Grundstücks-GmbH, Alfredstraße 150, 45131 Essen.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam. Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Montag, 18.03.2024, 13:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 30.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.02.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.107 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 707/23
Bielefeld, 01.01.2024
Originalbekanntmachung
18.01.2024
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 14689 eingetragenen Publikat GmbH, Bauhofstr. 30, 63762 Großostheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beatrice Mackenroth
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 dahin gehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren nicht wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, sondern zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wird.
Gründe:
Es handelt sich um eine Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da bei der Erstellung des Eröffnungsbeschlusses versehentlich eine nicht zutreffende Alternative bei den Eröffnungsgründen aktiviert wurde und daher im Eröffnungsbeschluss versehentlich angegeben wurde, dass das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird, obwohl das Insolvenzverfahren zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde. D...
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 707/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 14689 eingetragenen Publikat GmbH, Bauhofstr. 30, 63762 Großostheim, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Beatrice Mackenroth
wird der Eröffnungsbeschluss vom 01.01.2024 dahin gehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren nicht wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, sondern zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wird.
Gründe:
Es handelt sich um eine Berichtigung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, da bei der Erstellung des Eröffnungsbeschlusses versehentlich eine nicht zutreffende Alternative bei den Eröffnungsgründen aktiviert wurde und daher im Eröffnungsbeschluss versehentlich angegeben wurde, dass das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird, obwohl das Insolvenzverfahren zutreffenderweise wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stefan Meyer hat im Eröffnungsgutachten vom 21.12.2023 mit ausführlicher Begründung dargelegt, dass lediglich der Eröffnungsgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit vorliegt.
43 IN 707/23
Bielefeld, 18.01.2024
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