Antragsverfahren Bayern HRB 14008

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Insolvenzprofil

Smokin´ Ace Tobacco UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 14008
EUID
DED4102V.HRB14008

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
613 IN 240/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Sefraoui Mohammed

Gegenstand des Unternehmens

der Groß- und Einzelhandel mit Tabakwaren, Wasserpfeifen und Zubehör

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Aschaffenburg hat über den Antrag der Smokin´ Ace Tobacco UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.01.2026

613 IN 240/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Smokin´ Ace Tobacco UG (haftungsbeschränkt), Maximilianstraße 25, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch den Liquidator Sefraoui Mohammed Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14008 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aschaffenburg Erthalstr. 3 63739 Aschaffenburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bek...

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