Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stegmann Metall GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 7923
EUID
DED4102V.HRB7923
Insolvenzgericht
Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 22/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab
Adresse
Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Gegenstand des Unternehmens
das Erstellen und die Montage von Vordächern, Geländern,Treppen und sonstigen Stahlkonstruktionen sowie Schlosserarbeiten aller Art und der Handel mit Sanitär- und Eisenwaren.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stegmann Metall GmbH ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Der Insolvenzverwalter Dr. Lothar Staab hat die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen festsetzen lassen, wobei der der Insolvenzverwaltung unterliegende Vermögenswert mit 77.754,78 EUR angesetzt wurde. Die Vergütung und die Auslagenpauschale wurden gemäß Antrag vom 23.05.2023 festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht veröffentlicht wurden. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 36) erfolgt im schriftlichen Verfahren. Beteiligte hatten die Gelegenheit, bis zum 02.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung erfolgt ebenfalls im schriftlichen Verfahren. Beteiligte konnten bis einschließlich 17.07.2024 Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens vorlegen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg zur Einsicht niedergelegt. Verfügbar sind 7.932,57 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 24.049,50 € Masseverbindlichkeiten und 148.305,43 € Insolvenzforderungen. An die Insolvenzgläubiger erfolgt derzeit keine Zahlung.
Originalbekanntmachung
04.04.2024
654 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Fo...
654 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.05.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 03.04.2024
Originalbekanntmachung
06.06.2024
654 IN 22/22
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betr...
654 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 23.05.2023.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 77.754,78 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war unter der Beachtung der Mehrvergütung nach 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale war antragsgemäß in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aschaffenburg
Erthalstr. 3
63739 Aschaffenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2024
Originalbekanntmachung
06.06.2024
654 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.07.2024
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - erhoben w...
654 IN 22/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Krüger Sven
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 7923
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte HAF Ackermann Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Steuerberater PartG mbB, Weißenburger Straße 36, 63739 Aschaffenburg, Gz.: 00007/22 NA SL
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 17.07.2024
- Einwendungen gegen die Schlussrechnung
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - erhoben werden.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 05.06.2024
Originalbekanntmachung
13.06.2024
654 IN 22/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stegmann Metall GmbH, Heigenbrücker Weg 20, 63860 Rothenbuch, werden die Masseverbindlichkeiten des § 209 InsO berichtigt (Masseverbindlichkeiten).
Verfügbar sind 7.932,57 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind 24.049,50 € Masseverbindlichkeiten und 148.305,43 € Insolvenzforderungen. An die Insolvenzgläubiger erfolgt derzeit keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg (Nebenstelle), Zimmer 5.108 (1. Obergeschoss), Schlossplatz 5, 63739 Aschaffenburg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Aschaffenburg, den 13.06.2024
Eingereicht durch:
Insolvenzverwalter Dr. Lothar Staab, Friedrichstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht -
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