Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 10105

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Insolvenzprofil

V3 Gastronomie GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Elisenstraße 24, 63739 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 10105
EUID
DED4102V.HRB10105

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 490/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

der Betrieb von gastronomischen Betrieben, insbesondere Bars und Diskotheken.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der V3 Gastronomie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Keilbach Oliver, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister unter HRB 10105 eingetragen. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 03.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 10.02.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntgabe wurde am 13.01.2026 vom Amtsgericht Aschaffenburg veröffentlicht.

Originalbekanntmachung

13.01.2026

651 IN 490/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. V3 Gastronomie GmbH, Elisenstraße 24, 63739 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Keilbach Oliver Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 10105 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 03.02.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO), inklusive Tabellenblattnummer 4 & 5, erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht A...

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