Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 13435

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

WTA-X Travel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Magnolienweg 12, 63741 Aschaffenburg
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 13435
EUID
DED4102V.HRB13435

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
651 IN 421/15
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Leppin Joachim

Gegenstand des Unternehmens

die Veranstalung von Reisen aller Art

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der WTA-X Travel GmbH, Aschaffenburg, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Aschaffenburg. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, den Forderungsanmeldungen bis zum 18.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Forderungstabelle und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts aus.

Originalbekanntmachung

20.04.2026

651 IN 421/15 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. WTA-X Travel GmbH, Magnolienweg 12, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Leppin Joachim Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 13435 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 11.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 117 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzger...

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