Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 5520

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Insolvenzprofil

Zweirad Stenger GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Frohnradstraße 19, 63768 Hösbach
Handelsregister
Aschaffenburg, HRB 5520
EUID
DED4102V.HRB5520

Insolvenzgericht

Gericht
Aschaffenburg
Aktenzeichen
654 IN 16/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Deckert Simon

Gegenstand des Unternehmens

der Vertrieb und die Instandsetzung von Zweiradfahrzeugen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zweirad Stenger GmbH, Frohnradstraße 19, 63768 Hösbach, ist beim Amtsgericht Aschaffenburg anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Simon Deckert vertreten. Im Rahmen des Verfahrens wurden Forderungsanmeldungen geprüft. Für die Tabellenblattnummern 458 bis 473 endete die Widerspruchsfrist am 05.03.2026, und für die Tabellenblattnummer 474 endet sie am 09.04.2026. Nach Ablauf der jeweiligen Fristen gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Zudem wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Unternehmenskaufvertrag vom 26.06.2025 bestimmt. Dieser Termin ist für den 16.07.2025 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 5103 des Amtsgerichts Aschaffenburg angesetzt. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

26.06.2025

654 IN 16/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Zweirad Stenger GmbH, Frohnradstraße 19, 63768 Hösbach, vertreten durch den Geschäftsführer Deckert Simon Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5520 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Unternehmenskaufvertrag vom 26.06.2025 wird bestimmt auf Mittwoch, 16.07.2025, 09:00 Uhr Sitzungssaal 5103, 1. Stock, Schloßplatz 5, 63739 Aschaffenburg Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung und die Anlagen zu dem Antrag können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts durch die Verfahrensbeteiligten eingesehen werden. Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 26.06.2025

Originalbekanntmachung

06.02.2026

654 IN 16/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Zweirad Stenger GmbH, Frohnradstraße 19, 63768 Hösbach, vertreten durch den Geschäftsführer Deckert Simon Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5520 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 458- 473 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht...

Originalbekanntmachung

13.03.2026

654 IN 16/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Zweirad Stenger GmbH, Frohnradstraße 19, 63768 Hösbach, vertreten durch den Geschäftsführer Deckert Simon Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Registergericht Register-Nr.: HRB 5520 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 474 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.04.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Amtsgericht Aschaffenburg - Insolvenzgericht - 12.03....

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