Laufendes Insolvenzverfahren Bayern HRB 6029

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Dr. Wiesent Fachoberschulen gemeinnützige GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim
Handelsregister
Bamberg, HRB 6029
EUID
DED4201V.HRB6029

Insolvenzgericht

Gericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 238/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft und Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von privaten Fachoberschulen. Die Gesellschaft ist selbstlos im Sinne der Abgabenordnung tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar förderlich sind. Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe dürfen nicht zur Verwirklichung des Zwecks eingesetzt werden.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. Wiesent Fachoberschulen gemeinnützige GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bamberg ist das Registergericht. Im Verfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bayreuth vom 15.12.2025 festgesetzt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht die Prüfung der bis zum 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummern 73-75) im schriftlichen Verfahren angeordnet. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis zum 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt, sofern kein Widerspruch erhoben wurde. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige Gläubiger.

Originalbekanntmachung

04.06.2025

IN 238/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dr. Wiesent Fachoberschulen gemeinnützige GmbH, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wiesent Horst Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 6029 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 28.05.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 73 - 75 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. 3. Die Kosten der nacht...

Originalbekanntmachung

09.01.2026

IN 238/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Dr. Wiesent Fachoberschulen gemeinnützige GmbH, Bahnhofstraße 55, 91330 Eggolsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Wiesent Horst Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 6029 - Schuldnerin - | Beschluss: Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf xxx €. Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 21,63 InsO und 11 InsVV, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat. Dauer und Umfang der Tätigkeit sind zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Berechnungsgrundlage wird auf den Vergütungsantrag vom 25.11.2025 verwiesen. Auch wegen der Begründung wird auf den Antrag vom 25.11.2025 verwiesen, dem sich das Gericht vollumfänglich anschließt. Im Rahmen einer Gesamtschau ist nunmehr zu prüfen, ob der Gesamtzusc...

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