Forderungsanmeldung Bayern HRB 8822

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Hopfenleite 8, 96148 Baunach
Handelsregister
Bamberg, HRB 8822
EUID
DED4201V.HRB8822

Insolvenzgericht

Gericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 193/25
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Hahn Hubert

Gegenstand des Unternehmens

Baubetreuung, Bauleitung und Projektmanagement im Bereich des Hochbaus.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Bamberg. Im aktuellen Verfahrensschritt erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

17.04.2026

IN 193/25 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hahn-Muno Ingenieurgesellschaft mbH, Hopfenleite 8, 96148 Baunach, vertreten durch den Geschäftsführer Hahn Hubert Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 8822 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 17.04.2026

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