Antragsverfahren Bayern HRB 11331

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Insolvenzprofil

Irodima Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Heinrichsdamm 28 a, 96047 Bamberg
Handelsregister
Bamberg, HRB 11331
EUID
DED4201V.HRB11331

Insolvenzgericht

Gericht
Bamberg
Aktenzeichen
IN 408/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, Immobilien und sonstigem Vermögen sowie die Beratung im Bereich Investment in der Lebensmittel- und Tiernahrungsindustrie.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Bamberg hat über den Antrag der Irodima Holding GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

IN 408/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Irodima Holding GmbH, Heinrichsdamm 28 a, 96047 Bamberg, vertreten durch den Geschäftsführer Büse Friedrich Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11331 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Raab & Kollegen, Friedrichstraße 15, 96047 Bamberg, Gz.: 25/000331 RW/ha Geschäftszweig/Beschäftigung: Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen, Immobilien und sonstigem Vermögen sowie die Beratung im Bereich Investment in der Lebensmittel- und Tiernahrungsindustrie auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor ztu 1. und 2. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei ...

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