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Insolvenzprofil
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Der Betrieb eines Dachdeckergeschäftes mit Dachabschlußarbeiten in Form von Flaschner- und Blitzschutzarbeiten sowie Beseitigung von festgebundenem Asbest. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an solchen Unternehmen beteiligen, deren Geschäftsführung übernehmen und Zweigniederlassungen errichten sowie alle Geschäfte und Dienstleistungen tätigen, die die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stölzel und Weller Bedachungsunternehmen GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Bamberg. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 02.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
4 IN 65/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stölzel und Weller Bedachungsunternehmen GmbH, Mühlhofstr. 8, 96103 Hallstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Weller Uwe Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 3112 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 20.02.2024
Originalbekanntmachung
4 IN 65/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stölzel und Weller Bedachungsunternehmen GmbH, Mühlhofstr. 8, 96103 Hallstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Weller Uwe Registergericht: Amtsgericht Bamberg Register-Nr.: HRB 3112 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. | Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 18.08.2025
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