Forderungsanmeldung Bayern HRB 2743

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

G-fashion Goldberg GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Esbachgraben 1, 95463 Bindlach
Handelsregister
Bayreuth, HRB 2743
EUID
DED4301V.HRB2743

Insolvenzgericht

Gericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 170/19
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Neef Gunther
Adresse
Sonnenplatz 4, 95028 Hof

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Textileinzelhandels.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G-fashion Goldberg GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Bayreuth. Der Verfahrensbevollmächtigte ist Rechtsanwalt Neef Gunther. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 69 - 83) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 30.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt. Die Kosten der nachträglichen Forderungsprüfung trägt der jeweilige säumige Gläubiger. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sowohl sofortige Beschwerde als auch Erinnerung eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

01.04.2026

IN 170/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. G-fashion Goldberg GmbH, Esbachgraben 1, 95463 Bindlach, vertreten durch den Geschäftsführer Neef Gunther Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 2743 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Neef Gunther, Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Gz.: 24/19 IN-GN-GN/GF7GN | 1. Die Prüfung der bis 26.03.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 69 - 83 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.04.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis...

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