Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Feuln 4 a, 95367 Trebgast
Handelsregister
Bayreuth, HRB 4061
EUID
DED4301V.HRB4061
Insolvenzgericht
Gericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 96/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Gegenstand des Unternehmens
die Tragwerksplanung (Statische Berechnungen), Bauphysik, Gutachten, Planung von Bauvorhaben, alle den Baubereich betreffenden Ingenieurleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH ist anhängig. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Bayreuth. Im Rahmen des Verfahrens ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 10.04.2024 hat das Amtsgericht Bayreuth die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Vergütung umfasst eine Regelvergütung, Auslagen und Umsatzsteuer, wobei die genauen Beträge im Text mit xxx bzw. xx angegeben sind. Die Vergütung darf der Insolvenzmasse entnommen werden. Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
11.04.2024
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf insgesamt xxx €.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 11 InsVV, 21,63 InsO, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat.
Dauer und Umfang der Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.
Wegen der Berechnungsgrundlage und der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 25.06.2023 Bezug genommen. Bei der festgesetz...
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
|
Beschluss:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters wird festgesetzt auf insgesamt xxx €.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält auf seinen Antrag hin eine Vergütung gemäß §§ 11 InsVV, 21,63 InsO, die einem angemessenen Bruchteil der Vergütung eines Insolvenzverwalters entspricht. Als Bemessungsgrundlage gilt die Vermögensmasse, auf die sich seine Tätigkeit erstreckt hat.
Dauer und Umfang der Tätigkeiten sind zu berücksichtigen.
Wegen der Berechnungsgrundlage und der Einzelheiten wird auf den Vergütungsantrag vom 25.06.2023 Bezug genommen. Bei der festgesetzten Vergütung handelt es sich um die Regelvergütung in Höhe von xxx €, Auslagen in Höhe von xx €, Umsatzsteuer in Höhe von xxx €. Der Betrag darf der Masse entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Bayreuth
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 10.04.2024
Originalbekanntmachung
07.07.2025
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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Beschluss:
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1. In dem am 10.07.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 15.08.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldn...
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
|
Beschluss:
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1. In dem am 10.07.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 15.08.2025 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Graf
Rathenaustraße 7, 95444 Bayreuth
Telefon: +49(921)75933-90
Telefax: +49(921)75933-80
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 15.09.2025, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 30.06.2025
Originalbekanntmachung
24.07.2025
IN 96/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Ohnemüller Ingenieurbüro für Statik und Bauwesen GmbH, Feuln 4 a, 95367 Trebgast, vertreten durch den Geschäftsführer Ohnemüller Jochen
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 4061
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Horn & Kollegen, Alte Forstlahmer Straße 22, 95326 Kulmbach, Gz.: 229/23 D21 D11/41073
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hat der Insolvenzverwalter mit Schreiben vom 15.07.2025 angezeigt, dass die am 16.08.2023 angezeigte Masseunzulänglichkeit beseitigt ist § 208 Abs. 1 InsO analog.
Amtsgericht Bayreuth - Insolvenzgericht - 23.07.2025
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