Forderungsanmeldung Bayern HRB 5856

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Stroma Logistik GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Wacholderich 6, 95466 Weidenberg OT Neunkirchen
Handelsregister
Bayreuth, HRB 5856
EUID
DED4301V.HRB5856

Insolvenzgericht

Gericht
Bayreuth
Aktenzeichen
IN 65/22
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

der Gesellschaft ist der Betrieb eines Güterbeförderungsunternehmens für nationale und internationale Güterbeförderungen, die Logistik und verwandte Dienstleistungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stroma Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Bayreuth. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 11.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, der Forderungsanmeldung bis zum 23.07.2025 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Forderungen, gegen die innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erhoben wird, gelten als festgestellt. Die Kosten für die nachträgliche Forderungsprüfung hat jeder Gläubiger für dessen Forderung zu tragen. Gegen die Entscheidung kann Erinnerung eingelegt werden, wobei die Notfrist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung beginnt.

Originalbekanntmachung

23.06.2025

IN 65/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Stroma Logistik GmbH, Wacholderich 6, 95466 Weidenberg, vertreten durch den Geschäftsführer Strömsdörfer Roland Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Register-Nr.: HRB 5856 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 11.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 104 erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. 3. Die Kosten für die nachträgliche Forderungsprüfung hat...

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